Finanzierung nach dem Studienabbruch

Nutze Beratungsangebote

Ob Arbeitsagentur, Jugendberufsagentur oder die Sozialberatung des Studierendenwerks: Es gibt einige kostenlose Anlaufstellen, um sich nach dem Ausstieg aus dem Studium über die Unterstützung in der Übergangsphase zu informieren. Zur Vorbereitung hilft ein erster Finanzierungscheck.

Im Folgenden findest du einen Überblick über die Möglichkeiten zur Finanzierung der Übergangsphase und wie du deinen Lebensunterhalt während der Berufsausbildung finanzieren kannst.

Zur Finanzierung des Unterhalts zwischen Studium und Berufsausbildung bei angestrebtem Wechsel hilft das für dich zuständige örtliche Jobcenter bzw. deine Jugendberufsagentur vor Ort.

Wenn du nach einem Studienausstieg eine berufliche Ausbildung aufnimmst, beginnt diese in der Regel am 1. August für Ausbildungsberufe im kaufmännischen/industriell-technischen Bereich, bzw. am 1. September für Ausbildungsberufe im Handwerk eines Jahres. Unter Umständen kann also die Situation entstehen, dass du nach deinem Studienausstieg einige Monate bis zum Beginn deiner Ausbildung überbrücken musst. Welche Möglichkeiten hast du, diesen Übergang zu finanzieren?

  • Der Vorteil eines Jobs liegt neben dem Verdienst vor allem darin, dass du schon in die Arbeitswelt „hineinschnuppern“ kannst. Und wer weiß, vielleicht ergibt sich aus einem Nebenjob sogar eine Ausbildungsperspektive!

    Kennst du ein Unternehmen, das Ausbildungsplätze anbietet? Frage doch einfach mal nach der Möglichkeit für einen Minijob, um Einblick in das Unternehmen zu bekommen. Wer weiß, vielleicht ergibt sich mehr daraus… Eine gute Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, bieten sozialversicherungspflichtige (Mini)jobs. Bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses immer darauf achten, welche Sozialversicherungspflichten gelten. So ist z. B. der typische 450-Euro-Job nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, sodass du dich selbst versichern musst.

  • Arbeitslosengeld I

    Hast du bereits eine Ausbildung abgeschlossen oder mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet? Dann hast du unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Höhe deines Anspruchs bemisst sich an deinem letzten Verdienst. Zur Klärung deiner Ansprüche wende dich bitte an die für dich zuständige Agentur für Arbeit.

    Arbeitslosengeld II

    Wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, dann kannst du beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragen. Der Regelsatz liegt aktuell (Oktober 2021) bei 446 Euro pro Monat für eine Person. Das Beratungsteam im Jobcenter informiert dich auch zu weiteren Leistungen. Falls du beispielsweise einen Minijob hast und dieser nicht ausreicht, um das Leben zu finanzieren, kannst du einen Antrag auf Wohngeld stellen. Bitte beachte: Sobald du eine Ausbildung beginnst, hast du keinen Anspruch mehr auf Leistungen von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter.

    Manchmal hilft es auch, den Übergang mit einem Kredit zu finanzieren. Erkundige dich dabei auch nach den Vertragsbedingungen und Rückzahlungsmodalitäten.

  • Du oder deine Eltern sollten den Studienausstieg auf jeden Fall auch der Kindergeldstelle melden. Wenn du unter 25 Jahre alt bist und in die berufliche Ausbildung einsteigst, erhältst du weiterhin Kindergeld. Wenn die Lücke zwischen Ausstieg aus dem Studium und Start der Ausbildung weniger als vier Monate beträgt, erhältst du für diese Zeit auch weiterhin Kindergeld. Falls du das Kindergeld nicht bereits auf dein Konto gezahlt bekommst, frage deine Eltern, ob sie dies bei der zuständigen Stelle für dich beantragen können.

  • Vielleicht arbeitest du bereits in einem Minijob, um dein Leben zu finanzieren. Beim Ausstieg aus dem Studium kannst du diesen Job problemlos weiterführen. Dein Arbeitgeber zahlt dann wie bisher auch die Sozialabgaben. Um dich beruflich zu orientieren, kannst du in der Übergangsphase zwischen Studium und Ausbildung auch ein Praktikum machen. Die praktischen Erfahrungen helfen dabei, sich für den richtigen Ausbildungsberuf zu entscheiden. Praktika eröffnen auch die Möglichkeit, sich im Unternehmen zu beweisen und erhöhen die Chance auf einen Ausbildungsplatz im gleichen Unternehmen.

    Verschiedene Stipendienprogramme ermöglichen es jungen Menschen zudem, sich unabhängig von einer Immatrikulation fürs Berufsleben zu qualifizieren. Du kannst auch überlegen, in einem Sprachkurs im Ausland deine Sprachkenntnisse zu vertiefen oder deine Deutschkenntnisse in einem geförderten Sprachkurs zu verbessern.

  • Wenn du BAföG erhalten hast und aus dem Studium aussteigst, dann musst du keinesfalls die komplette Fördersumme zurückzahlen. Es dreht sich dabei um den Darlehensanteil, den du begleichen musst – und zwar fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit für das Studium, aus dem du ausgestiegen bist. Wichtige Informationen zur Rückzahlung findest du im BAföG- FAQ.

    Vielleicht hast du im Studium bereits einen Kredit aufgenommen, um dein Leben zu finanzieren. Sprich mit deinem Anbieter, welchen Zahlungsverpflichtungen du nach dem Ausstieg nachkommen musst. Manche Vertragspartner wollen sofort das Geld zurück. Andere Anbieter, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bieten Karenzphasen an, in denen du nichts zurückzahlen musst oder du hast die Möglichkeit Raten zu vereinbaren, die du dir jeden Monat leisten kannst.

     

Für weitere Informationen wende dich an: info@queraufstieg.de