Kooperation: Bundesagentur für Arbeit und Hochschulrektorenkonferenz

Seit dem 11. November 2025 besteht eine bundesweite Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Mit dieser Vereinbarung reagieren beide Institutionen auf zentrale gesellschaftliche Veränderungen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und den demografischen Wandel. Sie setzen ein deutliches Signal für eine dauerhafte Förderung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.

Ziel der Kooperation ist es, jungen Menschen den Zugang zu hochwertigen und bedarfsgerecht aufeinander abgestimmten Beratungsangeboten über Bildungs- und Berufswege zu erleichtern. Mit ihrer Zusammenarbeit möchten die Partner die Beratung von Studieninteressierten, Studierenden und Hochschulabsolvent*innen weiter ausbauen, Übergänge zwischen den Bildungssystemen verbessern und die Studien- und Berufsberatung durch eine noch engere Zusammenarbeit nachhaltig stärken.

Mit der Kooperationsvereinbarung wird Überschneidungen in den gesetzlichen Aufträgen der Berufsberatung und der Studienberatung Rechnung getragen. Ein besonderer Fokus liegt daher auf der Zusammenarbeit vor Ort: Die bundesweite Rahmenvereinbarung regt ausdrücklich dazu an, regionale und lokale Kooperationen zu entwickeln – sowohl zwischen den Agenturen für Arbeit und den Hochschulen als auch zwischen den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit und den Landesrektorenkonferenzen. Diese sollen die Beratungspraxis unmittelbar stärken und den Bedürfnissen der jeweiligen Regionen angepasst werden.

Die Beratung wird als ergebnisoffener Prozess verstanden, der darauf hinwirkt, junge Menschen auf ihrem Bildungsweg verlässlich zu begleiten, Orientierung zu bieten und ihnen vielfältige Perspektiven für ihre berufliche Zukunft zu eröffnen.